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BAföG und Nebenverdienst: auf Höhe des Einkommens achten

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Studenten stecken während ihrer Jahre an der Universität häufig in einer Zwickmühle. Ihr Leben wird außerhalb des Elternhauses teurer, doch ein eigenes Einkommen steht nicht zur Verfügung. Damit das Leben finanziert werden kann, benötigen viele Studenten neben dem BAföG einen Nebenverdienst. Sie müssen als Student jedoch aufpassen, dass Ihr Einkommen in gewissen Grenzen liegt, damit das BAföG nicht gekürzt wird.

Freigrenzen im Bewilligungszeitraum

Das Einkommen aus einem Nebenjob darf bei einem ledigen Studenten ohne Kind bei maximal 5400 EUR in Bewilligungszeitraum von 12 Monaten liegen. Im Monat sind dies 450 EUR, was ein entscheidender Betrag ist, da bei höherem monatlichen Einkommen Sozialversicherungen bezahlt werden müssten. Verheiratete Studenten können jährlich 6840 EUR zusätzlich verdienen, wobei von diesem Betrag das Einkommen des Partners abgezogen wird. Studenten mit Kindern haben zusätzliche Verdienstmöglichkeiten von 6240 EUR pro Kind und Jahr. Sollten Sie die jeweiligen Grenzen überschreiten, entfällt Ihr BAföG nicht komplett, sondern wird verringert.

Gesonderte Regeln für Praktikanten und Selbstständige

Gelder, die aus Praktika generiert werden, gehören ebenfalls zum Einkommen und dürfen die Grenzen nicht überschreiten. Dies gilt jedoch nicht für das Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums. Gleiches gilt für Stipendien, die leistungs- und begabungsbezogen sind: Auch diese zählen nicht zum Einkommen. Sollten Sie als Student einer selbstständigen Arbeit nachgehen, ist der maximale Betrag für das verdiente Einkommen im Bewilligungszeitraum auf 4410 EUR verkürzt.

Bild: bigstockphoto.com / Wavebreak Media Ltd

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