Das Sachkonto Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) in der Buchhaltung
Das Sachkonto Betriebs- und Geschäftsausstattung wird mit BGA in der Buchhaltung abgekürzt. Was sich aber genau dahinter verbirgt, sollte jeder Gewerbetreibende und Freiberufler wissen. Das Sachkonto BGA wird in der Buchhaltung als eine Art Auffangkonto geführt, das vor allem bilanztechnisch von Bedeutung ist.
Was muss auf das Sachkonto BGA gebucht werden?
Ganz einfach: alles, was zu Betriebs- und Geschäftsausstattung gehört und nicht unter die engen Voraussetzungen der anderen Sachkonten fällt. Es handelt sich immer um Ausstattungsgegenstände, niemals aber dürfen Produktionsmittel oder gar Verbrauchsgüter hier verbucht werden, da es sich um Anlagevermögen handelt. Typische Beispiele sind die Büroausstattung wie Schreibtische, Computer, nicht aber Verbrauchsgüter wie Papier oder Toner.
Geringwertiges Wirtschaftsgut oder BGA?
Anschaffungen, deren Kaufpreis unter 410,00 Euro liegt, können im Anschaffungsjahr zu 100 % abgeschrieben werden, was steuerlich meist die günstigste Lösung ist. Auch wenn Ausstattungsgegenstände angeschafft werden, deren Kaufpreis unter 150,00 Euro liegt, sind diese zwingend sofort als Aufwand gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abzuschreiben. Bei einem Anschaffungswert zwischen 150,00 Euro und 1000,00 Euro werden sie als Sammelposition jährlich mit 20% des Kaufpreises gemäß § 6 Abs. 2a EstG abgeschrieben.
Fazit
In engen Grenzen kann der Unternehmer bei Anschaffungen über 150,00 Euro und unter 410,00 Euro zwischen GWG und BGA wählen. In beiden Fällen greift die steuerlich günstige Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr.
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