SEPA – Herausforderung für Unternehmen
Bereits im Jahre 2000 wurde mit dem Lissabonvertrag in Europa die Schaffung eines gesamteuropäischen Marktes mit bargeldlosem Zahlungsverkehr festgelegt. Dieser SEPA genannte Markt soll für mehr Transparenz und Effizienz in den europäischen Geschäftsbeziehungen führen. SEPA steht für Single Euro Payments Area. Dieser für die Euro-Mitgliedsstaaten einheitliche Zahlungsverkehrsraum ist ab dem 01.02.2014 für große und kleine Unternehmen Pflicht.
Wichtige Termine
Während Verbraucher für SEPA Kontonummer und Bankleitzahl auf ihrer Überweisung durch die IBAN ersetzen müssen, ist die Umstellung für Unternehmen weitaus aufwendiger. Bereits im März des Jahres 2012 trat die SEPA Verordnung in Kraft. Im ersten Schritt mussten Zahlungsdienstleister ein Preisgleichheitsgebot für vergleichbare Zahlungen in Euro beachten. Außerdem mussten sie für SEPA-Überweisungen erreichbar sein. Ab Februar 2014 ist für Unternehmen nur noch das SEPA-Verfahren zulässig. Alle Zahlungsverfahren müssen auf SEPA umgestellt sein. Ab diesem Datum fällt für Inlandsüberweisungen der BIC weg. Außerdem kann das im Handel bewährte elektronische Lastschriftverfahren noch bis Februar 2016 genutzt werden. Ab Februar 2016 ist für alle Zahlungsvorgänge nur noch die IBAN maßgebend.
Was ändert sich?
Unternehmen sind mit der Umstellung auf SEPA gleich mehrfach gefordert. Die sicherlich leichteste Übung ist noch der Austausch der Bankverbindung auf den Kopfbögen und Formularen. Schwieriger ist da schon die Integration in die Firmensoftware. Während bestehende Lastschriftermächtigungen ohne Weiteres in SEPA-Basismandate überführt werden können, ist dies bei Abbuchungsaufträgen nicht so einfach. Diese können zwar durch SEPA-Firmenmandate ersetzt werden, müssen dafür aber vollkommen neu angelegt werden. Außerdem müssen Unternehmen für die Einziehung von Lastschriften bei der Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen.
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