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Von privat zu gesetzlich: So gelingt der Krankenkassenwechsel

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Am einfachsten ist der Krankenkassenwechsel von privat zu gesetzlich für Studenten und Berufsanfänger. Selbst wenn ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist ein Systemwechsel problemlos möglich. Versicherungsnehmern ab 55 Jahren hingegen bleibt der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung auf “normalen” Wegen verwehrt. Zwar gibt es einige wenige Schlupflöcher, deren Umsetzung sich jedoch kompliziert gestaltet. Für alle anderen ist der Wechsel einfacher, jedoch immer an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Angestellte

Um als Angestellter in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, muss das Einkommen für mindestens ein Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze liegen (2016: 56.250 Euro). Möchten Sie Ihr Einkommen unter diese Grenze drücken, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Teilzeit-Anstellung oder einen unbezahlten Urlaub vereinbaren. Für Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten, ist ein Wechsel problemlos möglich. Wer ALG II (Hartz 4) erhält, muss in der privaten Krankenversicherung verbleiben.

Selbstständige

Selbstständige können nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sie mindestens ein Jahr lang als Angestellter tätig waren. Die Selbstständigkeit kann weiterhin ausgeübt werden – allerdings nur nebenberuflich. Wichtig: Die Einnahmen dürfen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten. Wer das eigene Geschäft komplett aufgibt, kann sich über den Ehepartner mitversichern lassen. Für den Mitversicherten gilt dann eine monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro.

Fazit

Möchten Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, sollten Sie früh handeln. Denn mit steigendem Alter erhöhen sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Der Wechsel sollte wohl überlegt sein: Auch wenn er sich finanziell lohnt, bietet die private Krankenkasse in aller Regel mehr Leistungen.

Bild: Bigstockhphoto.com / eamesBot

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